LEISTUNGEN

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MEISTERFACHWERKSTATT



Wir sind eine freie Reparaturwerkstatt und können Ihnen so Reparaturen aller Fabrikate auf höchstem Niveau durchführen. 

Wir würden uns freuen, auch Sie zu unserer treuen Kundschaft zählen zu dürfen.

Wir verwenden ausschließlich Ersatzteile in Erstausrüster- Qualität.

AUTOMOBILHANDEL


Wir bieten Ihnen ausschließlich geprüfte Fahrzeuge aus Meisterhand, mit bis zu 36 Monaten Garantie.
Eine Inzahlungnahme, sowie eine für Sie passende Finanzierung ist ebenfalls kein Problem.
Kein passendes Fahrzeug dabei? Kein Problem, wir haben Zugriff auf weitere zahlreiche Fahrzeuge. Gern begeben wir uns auf Suche für Sie und nehmen Kriterien zu Ihrem Wunschfahrzeug entgegen.

INTEC GARANTIE
Durch unsere zusammenarbeit mit der INTEC-GARANTIE, sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

SANTANDER-BANK 
Mit unserer Partnerbank ist für jeden eine passende Finanzierung dabei, diese wird bequem und direkt bei uns vor Ort abgeschlossen.

EXPRESS AUTOANKAUF 
Wir bewerten Ihr Fahrzeug direkt und zahlen sofort in BAR aus.
Für weitere Informationen nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen unseren KFZ-TECHNIKER-MEISTER unter der 0151/51897832 an.

KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN


Wir bieten Ihnen den kompetenten Service eines erfahrenen Kfz-Sachverständigenbüros an. Erfahrung, Qualifikation und ständige Weiterbildung, sowie der eigene hohe Anspruch an die Erstellung von Gutachten garantieren ein hohes Maß an Präzision und Verlässlichkeit. Ihr unabhängiger, geprüfter Kfz-Sachverständiger für Schaden und Bewertung.

Gehen Sie auf Nummer sicher. Sichern Sie Ihre Schadensersatzansprüche durch einen freien, unabhängigen Kfz-Sachverständigen bzw. Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Nur kompetent erstellte Gutachten gewährleisten eine zügige Schadenregulierung durch die Versicherer. Die dadurch entstehenden Kosten werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall von dem Versicherer des Unfallverursachers übernommen.

Zudem ist es in vielen Fällen sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu engagieren, damit der Versicherer keine Schadensersatzansprüche unrechtmäßig kürzt. Auch diese Kosten sind vom Versicherer zu erstatten. Bei Bedarf empfehlen wie Ihnen gerne einen kompetenten Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vertritt.
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